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5 Promille für die Waldkinder

Eine wichtige finanzielle Unterstützung, die dir nichts kostet:

Das italienische Finanzgesetz sieht die Möglichkeit vor, fünf Promille der eigenen Einkommenssteuer einem dafür eingetragenen, nicht Gewinn orientierten Verein zukommen zu lassen. Diese Zweckbestimmung von 5 Promille ist keine zusätzliche Steuer: Du gibst damit nicht zusätzlich Geld aus, sondern entscheidest, wem ein Teil der einbehaltenen IRPEF-Steuer zukommen soll.

Für die Zuweisung der 5 Promille musst du nur bei der Steuererklärung (Unico, 730) die Steuernummer des Vereins Faunus 92064130211 angeben und im dafür vorgesehen Feld unterschreiben. Auch jene, die keine Steuererklärung einreichen müssen, können die entsprechende Seite im Anhang des Modells CU ausfüllen und in einem Umschlag kostenlos und innerhalb 30.September bei einem Postschalter oder einem CAAF abgeben. Auf der Aufschrift des Kuverts ist die eigene Steuernummer, der Vor- und Zuname und „Zweckbestimmung der 8, 5 und 2 Promille IRPEF“ zu schreiben.

Danke für deine Unterstützung!

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